Seit 1985 kümmert sich unsere Kanzlei mit den Rechtsanwälten Andreas und Marguerite Sander samt ihren freundlichen und kompetenten Mitarbeitern zügig um die großen und kleinen Probleme unserer Mandanten, seien sie privater, beruflicher oder geschäftlicher Natur. Bei der anwaltlichen Beratung und Vertretung sowie etwaigen nicht zu vermeidenden gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen uns fundierte Fachkenntnisse, langjährige Erfahrung, Einfühlungsvermögen, Durchsetzungskraft und Verhandlungsgeschick zur Seite.
Wir sind im Miet- und Pacht-, im Arbeits- und Familien- sowie im Erbrecht tätig. Wir bearbeiten Verkehrsunfallsachen, Führerscheinangelegenheiten und übernehmen die Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen.
Rechtsanwältin Marguerite Sander ist als Fachanwältin für Familienrecht die geeignete Ansprechpartnerin bei Fragen zu Lebenspartnerschaft, Ehe, Scheidung, elterlicher Sorge, Unterhalt, Zugewinn und sonstiger Vermögensauseinandersetzung.